Neue Eindämmungsverordnung in Brandenburg in Kraft

Mit dieser Rechtsverordnung hat die Brandenburger Landesregierung die Beschränkungen für den öffentlichen Raum noch einmal verschärft. Untersagt wird grundsätzlich das Betreten öffentlicher Orte. Dies sind "insbesondere öffentliche Wege, Straßen, Plätze, Verkehrseinrichtungen, Grünanlagen und Parks".
Allerdings gibt es eine Reihe von Ausnahmen von diesem Verbot. Konkret erlaubt ist das Betreten der öffentlichen Orte weiterhin allein, in Begleitung der im Haushalt lebenden Personen oder einer nicht im Haushalt lebenden Person. Dabei gilt für alle Personen - soweit möglich - ein Mindestabstand von 1,5 Meter.
Die vollständige Rechtsverordnung finden Sie nachfolgend als Datei zum Download: