Eindämmung Coronavirus: Pflicht zu Mund-Nasenschutz in ÖPNV und Einzelhandel - Gottesdienste bis 50 Personen möglich

Das hat die Landesregierung bereits am Freitag mit einer Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung in einer Telefonschaltkonferenz beschlossen. Die Höchstzahl der Teilnehmer bei Versammlungen unter freiem Himmel wird ab 4. Mai von bisher 20 Personen auf bis zu 50 erhöht. Dafür sind jedoch für jeden Einzelfall Genehmigungen der zuständigen Behörden erforderlich. Mit dieser Höchstzahl sind ab 4. Mai auch wieder Gottesdienste erlaubt. Festgelegt wurde auch, dass Friseurbetriebe ab 4. Mai wieder öffnen dürfen. Die Verordnung gilt ansonsten in ihrer Fassung vom 17. April bis längstens zum 8.Mai weiter.
Die Erleichterungen gelten jedoch nur bei strikter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln. Erfolgt dies nicht, können die entsprechenden Veranstaltungen weiterhin untersagt werden bzw. die Einrichtungen weiterhin geschlossen bleiben. Verantwortlich sind die Einrichtungen bzw. Veranstalter, beispielsweise die jeweilige Religionsgemeinschaft.