Änderung der Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und ihre Auswirkung auf die Kita

Das Land Brandenburg hat am 12.08.2020 die SARS-CoV-2-Umgangsverordnung geändert und dabei für unsere Kita Pfiffikus (Hort) eine wesentliche Änderung festgelegt, nämlich die Mund-Nasen-Schutz-Plicht.

Wir haben unsere Handlungsanweisung für die Hygieneanforderung entsprechend angepasst und werden die neue Regelung ab Montag, 17.08.2020 umsetzen. Somit besteht für die Bereiche die als Flure ausgewiesen sind die Pflicht zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes.

Auch das Betreten der Kita durch Eltern wird eingeschränkt. 

Wir bitten die Eltern daher, dies auch mit ihren Kindern zu besprechen, so dass die Kinder ihren Mund-Nasen-Schutz auch in die Kita mitbringen. Den Umgang mit dem Mund-Nasen-Schutz kennen die Kinder ja schon aus der Schule oder anderen Einrichtungen des öffentlichen Lebens. 

Weitere Informationen erhalten Sie in der Kita, Tel. 035751 20429.

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