Corona-Hilfsprogramme zur Unterstützung der Wirtschaft

Informationen zum aktuellen Stand von Überbrückungs- und Novemberhilfen

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie hat über den Stand der Hilfsprogramme informiert. Die Antragstellung erfolgt zentral über das Portal www.ueberbrueckunshilfe-unternehmen.de.

Um stark betroffenen Unternehmen, Betrieben, Selbständigen, Vereinen und Einrichtungen während des eingeschränkten Geschäftsbetriebes in der Corona-Pandemie seit Frühjahr 2020 und während der temporären Corona-bedingten Schließungen im November 2020 umfassend und schnell zu unterstützen, wurden verschiedene Hilfsmaßnahmen durch Bund und Länder aufgelegt. Allen Hilfsmaßnahmen ist gemein, dass sie eine Billigkeitsleistung darstellen, die auf eine wirtschaftliche Notlage abstellen und das vergleichbare staatliche Leistungen für den Förderzeitraum angerechnet werden (bspw. Kurzarbeitergeld).

Die Überbrückungshilfe zahlt Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten – die Novemberhilfe zahlt Zuschüsse anhand der Umsatzausfälle. In beiden Fällen erfolgt die Abwicklung der Förderung über die Länder. Anträge werden bundeseinheitlich über einen Antragsserver gestellt und von dort in einem vollelektronischen Verfahren an die ILB zur Antragsbearbeitung weitergeleitet.

Zeitliche Verzögerungen in der Antragsbearbeitung und bei der Auszahlung sind aufgrund der Vielzahl von Anträgen nicht zu vermeiden.

Die Hilfsprogramme im Einzelnen:

Mit der Überbrückungshilfe 2. Phase (September bis Dezember 2020) können Unternehmen (dazu zählen auch gemeinnützige Unternehmen bzw. Sozialunternehmen, Organisationen und Vereine, Soloselbständige) betriebliche Fixkosten erstattet bekommen. Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, die entweder einen Umsatzeinbruch von mind. 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den Vorjahresmonaten aufweisen oder einen Umsatzeinbruch von mind. 30 % im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die Förderhöhe bemisst sich an dem Anteil des Umsatzeinbruches. Förderfähige Fixkosten sind u.a. Mieten und Pachten, Leasingraten, Ausgaben für Instandhaltung, Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung und für Hygienemaßnahmen, Kosten für den prüfenden Dritten und 20 % der Personalkosten (die nicht vom Kurzarbeitergeld erfasst sind) sowie Provisionen für Reisebüros.

Antragstellung nur über prüfende Dritte (Steuerberater u.a.) über das bundeseinheitliche Antrags-portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Antragstart war Mitte Oktober und Anträge können noch bis 31.01.2021 für den Förderzeitraum gestellt werden.

Die Novemberhilfe für den Monat 2020 unterstützt Unternehmen, die direkt und die mittelbar von einer staatlichen Schließungsanordnung betroffen sind. Antragsberechtigt sind alle Unternehmen (auch öffentliche Unternehmen), Soloselbständige, Vereine und Einrichtungen, die direkt betroffen sind und jene, die nachweislich und regelmäßig 80 % ihrer Umsätze mit den direkt betroffenen Unternehmen erzielen (z.B. Wäscherei für Hotels). Auch in die Gruppe der mittelbar betroffenen Unternehmen werden jene Unternehmen gezählt, wenn sie 80 % ihrer Umsätze über Leistungen und Lieferungen im Auftrag von Unternehmen, die direkt betroffen sind, über Dritte erzielen (das können z. B. Musiker sein, die über Veranstaltungsagenturen betroffen sind). Erstattet werden 75 % des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019. Für Unternehmen, die trotz der Schließung kreative Geschäftsmodelle entwickeln, werden bis zu einer Höhe von 25 % des Vergleichsumsatzes im November 2019 nicht angerechnet. Für Gaststätten und Lokale gilt bei Außer-Haus-Verkäufen eine Deckelung bei der Umsatzerstattung.

Antragsstart wird voraussichtlich erst Ende November sein, bis dahin wird die IT-technische Vo-raussetzung für die Antragsbearbeitung geschaffen. Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte (Steuerberater u.a.) über den bundeseinheitlichen Antragsserver www.ueberbrueckungshilfe-unter-nehmen.de. Antragsberechtigte Soloselbständige bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 EUR können den Antrag direkt über den Server stellen. Anträge können bis 31.01.2021 für den Monat November gestellt werden.

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