Elterninformation zur aktuellen Betreuungssituation

Elterninformation zur aktuellen Betreuungssituation Stand 19.05.2021

Es gilt gegenwärtig die siebte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen vom 11.Mai 2021 in Verbindung mit dem Infektionsschutzgesetz. Die Maßnahmen in den einzelnen Landkreises sind von dem jeweiligen Inzidenz-Wert abhängig.

  • Die Kitas haben ab 17.05.2021 wieder geöffnet.
  • Bereits ab dem 19. April 2021 ist der Zutritt zu Kitas allen Personen untersagt, die der jeweiligen Kita keinen Nachweis über ein Testergebnis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus vorlegen. Dies gilt allerdings nicht für die Kinder und für Personen die ihre Kinder in die Kita bringen oder abholen.
  • Bei Elterngesprächen oder bei sonstigen Sachverhalten, die einen längeren Aufenthalt in der Kita erforderlich machen, sind eine Voranmeldung sowie die Vorlage eines aktuellen negativen Coronatests erforderlich.
  • Außerdem besteht für die Kita eine grundsätzliche Maskenpflicht für Eltern und Besucher im Innen- und Außenbereich. 
  • Die Kita ist verpflichtet das erstellte Hygienekonzept weiterhin einzuhalten. 
  • Somit ist der Zugang zum Kitagebäude für Eltern nach wie vor nur zum Bringen und Abholen ihrer Kinder gestattet und getrennt nach Kindergarten und Krippe ausgewiesen. Es sollen sich max. zwei Eltern im Flurbereich (Kindergarten) und ein Elternteil im Flurbereich (Krippe) aufhalten. 
  • Es wird weiterhin beibehalten, dass Eltern, welche nicht erwerbstätig sind, die Betreuung ihres Kindes bis maximal um 11:30 Uhr in Anspruch nehmen sollen.

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