Aktuelle Informationen aus dem Fachbereich Finanzen

  • Grundsteuerveranlagung 2025 – keine Zahlung ohne neuen Bescheid
  • Hundesteuersatzung der Stadt Welzow
  • Miet- und Pachtverträge mit der Stadt Welzow

Grundsteuerveranlagung 2025 – keine Zahlung ohne neuen Bescheid

Aufgrund der ab 1. Januar 2025 geltenden neuen Rechtslage kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke. Gleichzeitig wird auch die Festsetzung der Grundsteuern den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst.

Das Finanzamt hat oder wird Ihnen mittels eines Bescheides den neuen Messbetrag festsetzen. Wenn Sie Fragen oder Einwendungen zur Höhe oder Zusammensetzung dieses Messbetrages haben, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt.

Der Messbetrag ist die Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer. Die Höhe der Grundsteuer ermittelt sich wie folgt:

Messbetrag (Finanzamt) x Hebesatz (Gemeinde) = Grundsteuer

Die im Moment noch aktuellen Grundsteuerbescheide gelten nur noch bis zum 31.12.2024. Ab dem 01.01.2025 sind sie somit aufgehoben.

Sofern für Ihren Grundbesitz eine Grundsteuer für 2025 festzusetzen ist, wird in jedem Fall (nach dem 01. Januar 2025) ein neuer Grundsteuerbescheid versandt.

Der Beschluss zur Höhe der Hebesätze ab 2025 ist in der ersten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Welzow im Jahr 2025 vorgesehen (voraussichtlich am 26.03.2025).

Anschließend erfolgen dann die Festsetzungen der Grundsteuern für das Jahr 2025 per Bescheid.

Um unnötige Verrechnungen, Nachforderungen bzw. Erstattungen zu vermeiden, bitten wir Sie darum bis zum Erhalt des neuen Grundsteuerbescheides keine Überweisungen zu tätigen.

Sollten Sie Ihrem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte.

Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun. Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder, nachdem ein neuer Steuerbescheid erlassen wurde.

Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass die Festsetzungen der Grundsteuer ab 2025 auf Grundlage der uns bisher bereitgestellten Daten vom Finanzamt erfolgt. Es ist deshalb möglich, dass Änderungen von Steuerpflichtigen (Eigentumswechsel) oder anderen Festsetzungen im Zeitraum ab der Hauptfeststellung (Stichpunkt 01.01.2022) für die Grundsteuer ab 2025 noch nicht vorliegen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
SB Steuern und Abgaben: Frau Mietzner - 035751 250-31 – l.mietzner@welzow.de

Hundesteuersatzung der Stadt Welzow

Mit Wirkung ab dem 01.01.2025 wurde die Hundesteuersatzung der Stadt Welzow angepasst. Die neue Hundesteuersatzung wurde im Amtsblatt vom 04.12.2024 veröffentlicht.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Die Steuer für den 1. Hund beträgt künftig 42,00 Euro p.a.
  • Die Steuer für den 2. Hund beträgt künftig 72,00 Euro p.a.
  • Die Steuer für den 3. und jeden weiteren Hund beträgt künftig 108,00 Euro p.a.
  • Bei Erstanmeldung eines Hundes werden für die Ausgabe einer Steuermarke künftig keine Kosten mehr erhoben.
  • Aufgrund der neuen Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg besteht seit dem 01.07.2024 eine Kennzeichnungspflicht durch einen Mikrochip-Transponder für alle Hunde ab einem Alter von acht Wochen.
  • Ebenfalls zum 01.07.2024 erfolgte die Abschaffung der Einstufung von Hunden als unwiderlegbar gefährliche und widerlegbar gefährliche Hunde (sogen. Rasseliste).

Miet- und Pachtverträge mit der Stadt Welzow

Sofern Sie mit der Stadt Welzow einen Miet- oder Pachtvertrag abgeschlossen haben, ergeben sich die Zahlungsverpflichtungen aus den vertraglichen Vereinbarungen. Unterjährig erfolgen für diese Verpflichtungen daher keine separaten Zahlungsaufforderungen.

Bitte zahlen Sie die vereinbarten Beträge zu den vorgesehenen Fälligkeiten an die Stadt Welzow.

Bankverbindung: Sparkasse Spree-Neiße
BAN: DE26 1805 0000 3604 0011 10
BIC: WELADED1CBN

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